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Kapitallebensversicherung
Privat fürs Alter vorzusorgen, wird immer wichtiger. Die Kapitallebensversicherung gilt dabei heute als eine der wichtigsten Säulen der privaten Altersvorsorge. Die Kapitallebensversicherung kennt dabei zwei Varianten. Für welche der beiden Varianten sich en Versicherungsnehmer entscheidet, hängt insbesondere von seiner individuellen Lebenssituation ab, wobei als größter Nachteil einer Kapitallebensversicherung die lange und Laufzeit gilt, sowie auch die unflexible Handhabung im Bezug auf die Beitragszahlung.
In welcher Höhe man monatlich in eine Kapitallebensversicherung einzahlen möchte, sollte man sich gut überlegen, denn man muss auch einkalkulieren, dass man irgendwann in eine Lebenssituation gerät, in der man jeden Pfennig zweimal umdrehen muss, um durchzukommen mit dem wenigen Geld, das einem zur Verfügung steht.
Der zur Laufzeit gewählte monatliche Beitrag ist nämlich starr.
Die Kernleistung der einen Varianten der Kapitallebensversicherung ist die ausschließliche Ausbezahlung der Versicherungssumme in Folge des Todes des Versicherungsnehmers. Diese Auszahlung erfolgt an die Hinterbliebenen. Um aber selbst im Alter noch etwas von seinen Ersparnissen zu haben, wählen die meisten jedoch die zweite Variante einer Kapitallebensversicherung, nämlich die mit kombinierten Erlebens- und Todesfallschutz.
Die so genannte Erlebensfallsumme setzt sich zusammen aus der abgeschlossenen Versicherungssumme und den zum Vertragsende angefallenen Erträgen, den so genannten Überschüssen, sowie den Zinsen.
Für Verträge, die vor dem 01. Januar 2005 geschlossen wurden und 12 Jahre liefen, wobei mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt wurden, sind Leistungen aus der Kapitallebensversicherung steuerfrei. Bei Verträgen, die nach dem 01. Januar 2005 geschlossen wurden ist der so genannte Ertragsanteil hingegen voll steuerpflichtig.
Wird die Versicherungssumme jedoch erst nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt, bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten, ist der Ertragsanteil nur zur Hälfte steuerpflichtig.
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